Abmeldung aus Deutschland

Die mit Abstand am häufigsten gestellten Fragen zu unserer Reise beziehen sich im weitesten Sinne auf das Thema „Abmeldung aus Deutschland“ und Alles, was damit zusammenhängt.
Bevor wir euch verraten, wie wir das ganz genau gemacht haben, kommen aber erstmal ein paar langweiligere Grundlagen.
Das Meldegesetz und was da alles so dran hängt…
Los geht es mit dem Meldegesetz. Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen dort behördlich anzumelden.
Das ist so im Meldegesetz geregelt und soll Scheinaufenthalten etc. vorbeugen. Wer aber in Deutschland gemeldet ist, unterliegt automatisch auch sämtlichen Pflichten. Dazu gehören beispielsweise die Krankenversicherungspflicht oder die Schulpflicht.
Die Meldung in Deutschland bedingt nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Das Wahlrecht ist zum Beispiel an die Meldeadresse in Deutschland geknüpft. Meldet man sich aus Deutschland ab, so verliert man auch das Wahlrecht.
Aber keine Sorge. Unter bestimmten Umständen kann man auch dann in Deutschland an Wahlen teilnehmen, wenn man eigentlich gar nicht mehr in Deutschland gemeldet ist.
Was waren unsere Gründe zur Abmeldung aus Deutschland
Unsere Tochter würde im Jahr 2022 schulpflichtig in Deutschland werden, was unsere Langzeitreise unmöglich machen würde. Zumindest dann, wenn wir weiterhin in Deutschland gemeldet wären. Dies war einer der Hauptgründe für unsere Abmeldung. Ausserdem hätten wir alle der Krankenversicherungspflicht unterlegen.
Das wäre in unserem Fall – wir sind unverheiratet – sehr teuer und auch nur begrenzt für so eine lange Auslandsreise geeignet gewesen. Nach einigen Überlegungen und Abwägungen standen für uns also folgende Dinge fest:
- Mindestens für die Dauer der Reise werden wir keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland haben
- Dafür werden wir uns aus Deutschland abmelden und eine andere Form der Krankenversicherung brauchen. Wie wir dieses Thema gelöst haben, könnt ihr hier nachlesen
- Wir wollen mit unserem DIY-Van reisen, den man nur unter besonderen Voraussetzungen in Deutschland zulassen kann, wenn man keinen Wohnsitz mehr hat, wie das geht könnt ihr hier nachlesen

Die Abmeldung aus Deutschland bringt auch Nachteile - Das Kindergeld
Mit der Abmeldung kommt aber nicht nur Gutes.
Darüber sollte man sich auf jeden Fall vorher im Klaren sein. Wer sich nicht mindestens 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhält, ist nicht mehr automatisch unbeschränkt steuerpflichtig in diesem Jahr. Jetzt fragt sich die eine oder der andere von euch vielleicht, was daran genau schlecht sein soll?
Die Steuerpflicht ist aber neben dem Wohnsitz in Deutschland eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld.
Wenn man, wie wir, nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, verliert man den Anspruch auf Kindergeld. Erst wenn man der Familienkasse gegenüber die unbeschränkte Steuerpflicht oder einen Wohnsitz in Deutschland nachweist, besteht wieder Anspruch.
Als Tipp können wir euch an dieser Stelle nur raten, die Veränderung (Abmeldung) der Familienkasse gegenüber freiwillig sofort mitzuteilen. Über den Abgleich von Meldedaten kommt es ohnehin irgendwann heraus. Und man ist in jedem Fall in der besseren Verhandlungsposition, wenn man nicht per Zufall auffliegt, sondern von Anfang an transparent bleibt.
So war das bei uns mit dem Kindergeld
In unserem Fall war es so, dass wir Ende Juli 2021 losgereist sind und uns zu diesem Zeitpunkt auch aus Deutschland abgemeldet haben. Somit waren wir im Jahr 2021 mehr als 183 Tage in Deutschland wohnhaft und damit für 2021 unbeschränkt steuerpflichtig. Hieraus ergab sich für 2021 auch der Kindergeldanspruch, welches uns bis einschließlich 12/2021 auch anstandslos ausgezahlt wurde.
Wir haben der Familienkasse gegenüber die Veränderung mitgeteilt und prompt flatterte erst einmal der Aufhebungsbescheid in den Briefkasten. Der Anspruch auf Kindergeld erlosch zum Januar 2022, weil wir keine der Voraussetzungen mehr erfüllt haben.
Glücklicherweise erziele ich (Susann) über meinen Job als Texterin weiterhin Einkünfte in Deutschland. Daher stellte mir mein zuletzt zuständiges Finanzamt ein Formular zur Verfügung, das mir die unbeschränkte Steuerpflicht auch für 2023 attestiert.
Es bleibt aber noch spannend...

Der Widerspruch zum Aufhebungsbescheid wird derzeit (wir haben Ende März) von der Familienkasse noch geprüft. Das Verfahren dauert mindestens vier Monate, also mindestens bis April. Ich wurde telefonisch um Geduld gebeten und warte nun auf die Entscheidung.
Wenn ihr also dringend auf das Kindergeld angewiesen seid, besorgt euch die Bescheinigung des Finanzamtes also am Besten schon rechtzeitig vor Abreise, beziehungsweise vor dem Jahreswechsel, damit ihr von vorn herein die Zahlungseinstellung vermeiden könnt. In unserem Fall bleibt es also noch ein Weilchen spannend…
(Aktualisierung 05/22 – Dem Einspruch wurde stattgegeben. Die unbeschränkte Steuerpflicht rechtfertigt den weiteren Bezug von Kindergeld. Wir haben eine Nachzahlung erhalten und beziehen nun wieder regelmäßig das volle Kindergeld – Bäm!)
(Aktualisierung 01/23 – Es erfolgt weiterhin die Zahlung von Kindergeld auf Grundlage der ebenfalls weiterhin bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland)
Regeln für den Umgang mit Behörden
Grundsätzlich ist es so, dass sämtliche Behörden mit dem Nomadentum und den bürokratischen Anforderungen diesbezüglich nicht sonderlich vertraut sind. Es bedarf daher eines hohen Rechercheaufwands eurerseits.
Ausserdem bietet es sich an, immer alle Paragraphen parat zu haben, wenn ihr in Kontakt mit den Behörden tretet. Solche Anliegen sind meistens so selten, dass sie schlicht und ergreifend vermutlich noch nie vorgekommen sind.

Sie stellen also auch für den entsprechenden Sachbearbeiter völliges Neuland dar. Versucht hier im Gespräch unbedingt gnädig und konstruktiv zu bleiben. Verlangt im Zweifelsfall die nächst höhere Instanz. Auf ein wenig Wohlwollen ist man am Ende doch immer angewiesen.
Es ist auch ratsam sich vor einem geplanten Termin schon telefonisch oder per Email anzukündigen. Dann gibt man seinem Gegenüber wenigstens die Chance sich ein bisschen vorzubereiten.
Ausserdem kann man sich dann selbst auch schon einmal einen Eindruck davon verschaffen, wie schwierig es vermutlich werden wird, mit seinem Anliegen durchzukommen.
Der große Tag: Die Abmeldung aus Deutschland
Zurück Zum Thema Abmeldung aus Deutschland. Rein formal betrachtet ist der Vorgang des Abmelden eigentlich keine große Sache und war auch der einfachste Schritt bei der gesamten Auswanderung. Denn bei jedem Umzug meldet man sich formal zunächst ab und am neuen Wohnsitz wieder an.
Der Sachbearbeiter beim Einwohnermeldeamt war zwar selbst sehr irritiert über unser Vorhaben, hat uns aber ohne Probleme sehr kompetent weitergeholfen. Am Ende kommt ein kleiner Aufkleber auf den Ausweis, auf dem zu lesen steht: „keine Wohnung in Deutschland“.
Kleiner Tipp an dieser Stelle: Sollte euer Reisepass demnächst ablaufen, dann beantragt ihn unbedingt frühzeitig vor eurer Abmeldung neu. Denn das Beantragungsverfahren wird im Ausland ohne Meldung in Deutschland wirklich ungleich schwieriger, teurer und langwieriger.
Nun haben wir euch alle Aspekte aufgezeigt, die bei unserer Abmeldung aus Deutschland von Relevanz waren und hoffen, dass auch für euch der eine oder andere hilfreiche Tipp dabei war. Wir wünschen euch viel Glück und Geduld bei allen Behördengängen und im Anschluss eine ganz tolle Zeit.